Sie möchten Ihr Haus verkaufen in Düsseldorf und Umgebung?
Sie besitzen ein hochwertiges Haus oder Villa und möchten dieses im Großraum Düsseldorf, Köln oder Bonn verkaufen? Dann sind Sie bei uns richtig! Maison Royale ist der Spezialist wenn es darum geht Ihre Villa oder Haus einfach noch professioneller zu vermarkten.
Der Verkauf von Premium Immobilien bedarf deutlich mehr Expertise als es bei Niedrigpreis-Objekten der Fall ist. Deshalb betreut Sie bei jedem Verkaufsprozess ein individueller Experte. Möchten Sie Ihr Objekt für den bestmöglichen Preis verkaufen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage.
Der Ablauf in 6 Schritten

Der erste Schritt
Eine gründliche Vorbereitung ist für den Hausverkauf unabdingbar. Wir besprechen mit Ihnen wichtige Fragen und möchten Ihre individuellen Wünsche erfahren, um mit unserer Arbeit beginnen zu können. Unsere Immobilienmaklerin wird Sie vor Ort persönlich kennenlernen und gemeinsam mit Ihnen Ihre Immobilie besichtigen.

Die Immobilienbewertung
Anschließend ermitteln wir den genauen Angebotspreis für Ihre Immobilie. Die Immobilienbewertung bei Luxusimmobilien erfordert deutlich mehr Know-how im Vergleich zu Niedrigpreis-Objekten. Dies liegt vor allem daran, dass es weniger bis kaum Vergleichsobjekte unter den premium Immobilien gibt.
Wir beauftragen einen erfahrenen Gutachter der Ihre Immobilie mithilfe des Vergleichswertverfahrens bewerten wird. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr über die Wertermittlung und unsere Preisstrategie

Unser Marketingkonzept
Die Vermarktung beginnt mit der Erstellung des Exposés. Hierbei setzten wir auf höchste Qualitätsstandards. Ihre Immobilie wird von einem Berufsfotografen abgelichtet. Die sprachliche Gestaltung des Objektes und der Lage wird von einem sachkundigen Redakteur verfasst.

Die Selektion der Interessenten
Wir kümmern uns um alle Anfragen und versuchen bereits im Vorfeld herauszufinden, ob Ihre Immobilie für den Kaufinteressenten wirklich das passende Objekt ist. Zudem prüfen wir die Bonität jedes Bewerbers. Nur wer über die finanziellen Mittel verfügt, kommt in den Bewerber pool für Ihre Immobilie. Anschließend werden wir mit Ihren Interessenten die Immobilie besichtigen.

Verhandlungen
Haben sich ein oder mehrere Kaufinteressenten gefunden, geht es im nächsten Schritt um die Verhandlung des Kaufpreises. Je nach dem wie hoch oder wie niedrig die Nachfrage ausfällt, gibt es drei mögliche Strategien, die wir für die Kaufpreisverhandlung verwenden können.
Wir administrieren Gebote und führen für Sie die Gespräche. Zudem klären wir die Kaufvertragsbedingungen im Voraus. Selbstverständlich und dringend erforderlich prüfen wir die Liquidität und die Finanzierung jedes potenziellen Käufers vor dem Notartermin ganz genau, um Ihnen nicht nur einen rechtswirksamen, sondern auch einen rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie zu ermöglichen.

Der Abschluss
Nach Verhandlung und Einigung des Verkaufspreises, sollte unverzüglich der abschließende Vertrag aufgesetzt werden. Denn nur durch einen rechtskräftigen Kaufvertrag, ist der Hausverkauf Ihnen garantiert. Wir wickeln die Terminkoordination ab und vereinbaren einen Termin mit dem Notar.
Ihr Haus wird hochwertig vermarktet
Unser IHK geprüfter Mediengestalter für Bild und Ton wird Ihr Haus erstklassig in Szene setzen. Es werden klassische Fotos vom Innen- und Außenbereich gemacht, die anschließend mit Adobe Photoshop in Sachen Schärfe, Helligkeit, Kontrast und Farbtemparatur optimiert werden.
Damit ihr Haus von Interessenten besonders wahrgenommen wird, verwenden wir eine DJI Mavic 2 Pro Drohne. Mit dieser erstellen wir Luftaufnahmen aus den verschiedensten Perspektiven ihrer Immobilie.
Normalsicht mit einer Standkamera
Obersicht mit einer Drohne auf den Poolbereich
Überkopf Perspektive mit einer Drohne
So erstellen wir Ihr perfektes Exposé
Ein hervorragendes Expose ist eines der wichtigsten Marketingstrategien für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie.

Ein Exposé ist die ausführliche Visitenkarte eines Objektes und ist für die Vermarktung äußerst wichtig. Immobilien die hochwertig präsentiert werden verkaufen sich deutlich besser. Ein detailliertes Exposé beugt Besichtigungstourismus und vermeidet offene Rückfragen. Wenn Sie sich für Maison Royale entscheiden, erhalten Sie ein Immobilien Exposé der Extraklasse. Dieses enthält neben der professionellen Fotos, neu gezeichnete Grundrisse und textliche Beschreibungen eines Journalisten.
Wann ist der beste Zeitpunkt zu verkaufen?
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern wollen, ist es sinnvoll, die Marktlage in die Überlegungen mit einzubeziehen. In einer wirtschaftlich ungünstigen Situation ist ein Verkauf nicht ratsam. Ideal sind die Marktverhältnisse für einen Immobilienverkauf dann, wenn die Zinsen niedrig sind und eine hohe Nachfrage besteht. Genau dies ist gegenwärtig der Fall. Die Zinsen für Baukredite befinden sich auf einem Tiefstand. In Großstädten wie Berlin, München und Hamburg hält die hohe Nachfrage nach Wohnungen und Häusern an. Die Preise für Grundstücke jeglicher Art steigen weiter. Doch es gibt Anzeichen dafür, dass die Niedrigzinsen auf längere Sicht wieder nach oben klettern werden. Ein Ansteigen der Zinsen und damit eine Verteuerung von Baukrediten würde sich auf das Preisniveau auf dem Gebäudemarkt auswirken, sodass der Wert Ihrer Immobilie sinken könnte. Falls Sie daran denken, in den nächsten Jahren Ihre Immobilie zu veräußern, könnte es also lohnend sein, den Verkauf zeitlich vorzuziehen.
Zu dieser Jahreszeit sollten Sie verkaufen
Es lohnt sich, den Hausverkauf strategisch zu planen. Wenn Sie sich etwas Zeit mit dem Verkauf lassen können, ist es sinnvoll, die Immobilie etwa ab März/April auf den Markt zu bringen. In den Frühjahrs- und Sommermonaten gestaltet sich die Besichtigung einer Immobilie angenehmer. Die Tage sind länger und heller, die Umgebung einer Immobilie sieht in der wärmeren Jahreszeit grüner, bunter und lebendiger aus. Auch im Herbst lässt sich ein Haus einladend präsentieren. Bunt belaubte Bäume und Sträucher im Garten und warme Goldtöne durch das Licht der tiefer stehenden Sonne tragen zu einer attraktiven Atmosphäre bei.
Der Hausverkauf im Winter
Im Winter dagegen lässt sich Ihr Haus unter Umständen nicht so ansprechend darstellen. Bäume ohne Blätter oder durchnässte Zugangswege wirken eher ungemütlich und grau. Dazu kommt, dass in der Weihnachts- und Neujahrszeit für viele Menschen Hektik und Stress überwiegen und sie nicht in der Stimmung für Hausbesichtigungen sind. Andererseits sind zum Jahresende weniger Verkaufsangebote auf dem Immobilienmarkt zu finden. Die Nachfrage besteht jedoch weiterhin. Daher eröffnet sich die Chance, gerade in der Winterzeit den Verkaufsprozess schnell und mit Gewinn abzuschließen.
Welche Kosten entstehen und wer zahlt was?
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, dürfen Sie nicht nur an den möglichen Erlös denken. Im Laufe der Veräußerung fallen für Sie wie auch für den Käufer Kosten und eventuell Steuern an, über die wir Sie an dieser Stelle aufklären möchten. So erfahren Sie, welche finanziellen Belastungen auf Sie zukommen und werden später nicht unliebsam überrascht.
Die Kosten für den Immobilienmakler
Die Provision, die Maison Royale für die Abwicklung des Verkaufs Ihres Hauses erhebt, beträgt für Sie als Verkäufer 3 % (inkl. MwSt.), vorausgesetzt Sie entscheiden sich für den qualifizierten Makleralleinauftrag. Mit der Provision werden für unsere Seite sämtliche Kosten abgedeckt, also auch für Leistungen wie die Wertermittlung durch einen erfahrenen und zertifizierten Gutachter, ein Exposée mit professionellen Fotos und die Vermarktung auf Immobilienportalen. Auf dieser Seite können Sie sich genauer über die Maklervertragsarten informieren.
Die Kosten für den Notar
Für eine rechtsgültige Kaufabwicklung wird eine beglaubigte Urkunde von einem Notar benötigt. Dieser erhebt für seine Beglaubigung einen Preis in Höhe von 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Diese Kosten können Sie jedoch nicht vermeiden, da dieser Schritt im BGB gesetzlich vorgeschrieben ist. In Deutschland kann ein Grundstück darüber hinaus nur durch einen Eintrag ins Grundbuch übertragen werden. Auch dieser wird vom Notar veranlasst. In der Regel wird hierfür eine Gebühr von ca. 0,5 % des Kaufpreises fällig. Eine anteilige Übernahme der Notarkosten durch den Verkäufer ist jedoch in der Regel unüblich. Sollten diese übernommen werden, handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige Leistung, um dem Käufer entgegenzukommen. In der Regel wird sie vollständig vom Käufer der Immobilie entrichtet.
Die Grunderwerbsteuer
Eine Steuer, die bei einem Hausverkauf ohne Ausnahme zu entrichten ist, ist die Grunderwerbssteuer. Darum müssen Sie sich als Verkäufer allerdings nicht kümmern, denn sie ist ausschließlich Sache des Käufers und wird – wie der Name schon sagt – nur für den Erwerb, aber nicht für den Verkauf aufgerufen.
Auch hier gibt es in den Bundesländern verschiedene Sätze, die zum Teil erheblich voneinander abweichen. Während manche Länder den niedrigsten Satz von 3,5 % erheben, können es in anderen Ländern bis zu 6,5 % Grunderwerbssteuer sein.
Kosten, die der Käufer tragen muss:
- Kosten für den Makler
- Notarkosten
- Grunderwerbssteuer
- Kosten für die Finanzierung (Tilgung, Zinsen, ggf. Bereitstellungszinsen, evtl. Wertermittlungsgebühren)
Kosten, die der Verkäufer tragen muss:
- Kosten für den Makler
Werden Steuern bei einem Hausverkauf fällig?
Steuern beim Privatverkauf eines selbst genutzten Hauses
Laut § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegt eine Eigennutzung vor, wenn das zu verkaufende Haus ausschließlich vom Verkäufer bzw. im Verkaufsjahr und den beiden davor liegenden Jahren vom Eigentümer selbst bewohnt wurde. Dabei zählt ein angebrochenes Kalenderjahr vollwertig. Ein Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2020 eine Immobilie erwerben, die Sie erst ab Ende des Jahres 2022 bewohnen werden, können Sie diese ab Januar 2024 wieder veräußern, ohne dass eine Spekulationssteuer anfällt. Diese Regelung gilt auch für Zweit- und Ferienhäuser. Die Kosten beschränken sich also auf Maklerprovision, Notargebühren und Grunderwerbssteuer.
Steuern beim Privatverkauf eines fremdgenutzten Hauses
Wird eine private Immobilie verkauft, aber vom Besitzer nicht selbst genutzt, gilt Steuerfreiheit nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zehn Jahre liegen. Diese Frist wird von den Finanzämtern penibel geprüft, denn erst nach diesem Zeitraum ist keine Spekulationssteuer mehr fällig. Bei einer Unterschreitung der genannten Frist muss der Verkauf in der Steuererklärung als ein privates Veräußerungsgeschäft angegeben werden. Der zuständige Notar setzt das Finanzamt ebenfalls von der Veräußerung in Kenntnis, worauf dieses die Grunderwerbssteuer beim Käufer erheben kann.
Steuern beim gewerblichen Verkauf eines Hauses
Einen gewerblichen Hausverkauf sieht der Gesetzgeber dann als gegeben, wenn ein Hausbesitzer innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf mehr als drei Immobilien wieder veräußert. Die individuellen Gründe für die Hausverkäufe spielen dabei für das Finanzamt keine Rolle. Die Einstufung als gewerblicher Verkauf erfolgt auch dann, wenn aus privaten Gründen mehrere Hausverkäufe aufeinander folgen, etwa nach einer Scheidung oder einer Immobilienerbschaft. In diesen Fällen sind sowohl eine Gewerbe- wie auch die Umsatzsteuer zu entrichten.